Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Ihr Zweck besteht darin, mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder -minimierung abzuleiten.

Ziele der Gefährdungsbeurteilung

  • Schutz der Beschäftigten: Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds.
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Durch präventive Maßnahmen werden Risiken minimiert.
  • Förderung des Wohlbefindens: Verbesserung der Arbeitsbedingungen zur Steigerung der Produktivität und Arbeitszufriedenheit.
  • Rechtskonformität: Arbeitgeber erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten und vermeiden rechtliche Konsequenzen.
  • Kostenreduktion: Verminderung von Ausfallzeiten und Kosten für Unfälle oder Krankheitsausfälle.

Eine Gefährdungsbeurteilung erfordert Wissen über:

Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen: Kenntnisse über das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und branchenspezifische Vorschriften.

Branchen- und Tätigkeitskenntnisse: Verständnis der spezifischen Arbeitsprozesse, Maschinen, Stoffe und Tätigkeiten, die beurteilt werden sollen.

Risikobewertung: Fähigkeit, Gefährdungen zu erkennen, zu bewerten und deren Schwere und Wahrscheinlichkeit einzuschätzen.

Arbeitsschutzmaßnahmen: Wissen über technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, um Risiken zu minimieren.

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