Arbeitsschutz im Ruhrgebiet
und Nordrhein-Westfalen

Sicherheitstechnische Betreuung & Beratung
von Betrieben und Unternehmen

In jedem Unternehmen steht Sicherheit an erster Stelle. Ihre Sicherheit und der Schutz Ihrer Geschäftsprozesse sind daher von unschätzbarem Wert. Doch wie stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen gegen unvorhersehbare Risiken wie Brände oder Unfälle bestmöglich geschützt ist? Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für den Schutz Ihrer Mitarbeiter, Ihrer Betriebsabläufe und Ihrer Infrastruktur.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite ist. Ich stehe Ihnen mit meinem Know-how zur Seite – für Arbeitssicherheit und Brandschutz, die mehr sind als nur eine Pflichtaufgabe. Schützen Sie Ihr Unternehmen und bleiben Sie handlungsfähig, wenn es darauf ankommt.

Matthias Melies

Gründer und Inhaber von ASCOSERV

Ihre
Sicherheit

...mehr als 
25 Jahre Erfahrung

Mit vielen Jahren Industrieerfahrung bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Themen rund um den Arbeitsschutz. Nach meinem Studium der Sicherheitstechnik mit dem Schwerpunkt Arbeitssicherheit an der Bergischen Universität Wuppertal bin ich seit 1995 als Sicherheitsingenieur tätig.

Mit meiner Expertise in Arbeits- und Gesundheitsschutz stehe ich Ihnen mit weitreichendem Fachwissen zur Seite. Durch meine Moderations- und Kommunikationsstärke, gepaart mit Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit, biete ich Ihnen professionelle Unterstützung in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

Mit ASCOSERV biete ich Ihnen maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Arbeitsschutz, damit Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch Unfälle vermeiden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig schützen können. Ob Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz – ich bin für Sie da, um gemeinsam die besten Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Lassen Sie uns Ihre Arbeitsumgebung nachhaltig sicher gestalten!



Sicherheit 
an erster Stelle

In Ihrem Unternehmen sind die Mitarbeiter das wertvollste Kapital. Deren Sicherheit und der Schutz Ihrer Geschäftsprozesse sind daher von unschätzbarem Wert. Doch wie stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen gegen unvorhersehbare Risiken wie Brände oder Unfälle bestmöglich geschützt ist? 

Die Antwort: Ein erfahrener Brandschutzbeauftragter sowie eine Sicherheitsfachkraft.

1. RECHTLICHE SICHERHEIT

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße oder Risikoanfälligkeit sind Sicherheitsfachkräfte und Brandschutzbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben. Doch es geht um mehr als nur Vorschriften. Mit einem qualifizierten Beauftragten minimieren Sie rechtliche Risiken, halten alle gesetzlichenVorgaben ein und schaffen ein sicheres Arbeitsumfeld. So vermeiden Sie hohe Bußgelder und Haftungsrisiken.

2. EFFEKTIVER BRANDSCHUTZ – BEVOR ES ZU SPÄT IST

Ein Brand entsteht oft schneller, als man reagieren kann. Mit einem Brandschutzbeauftragten an Ihrer Seite sorgen Sie dafür, dass Präventionsmaßnahmen wie Feuerlöscher, Brandschutztüren oder Evakuierungspläne immer auf dem neuesten Stand sind. 

3. UNFÄLLE VERMEIDEN, KOSTEN SENKEN

Arbeitssicherheit ist nicht nur eine Frage des guten Gewissens, sondern auch des wirtschaftlichen Erfolgs. Unfälle kosten Geld – durch Ausfallzeiten, Produktionsstillstand und möglicherweise langwierige juristische Auseinandersetzungen.

4. IMAGEGEWINN DURCH VERANTWORTUNG

Sie zeigen, dass Sie Ihre Verantwortung ernst nehmen und sich aktiv um das Wohl Ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner kümmern. Das stärkt nicht nur das Vertrauen Ihrer Belegschaft, sondern auch das Ihrer Kunden.

 

 



WAS IST FÜR UNTERNEHMEN
GESETZLICH VERPFLICHTEND?

Die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft, bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit, ist in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Grundlage: §§ 3 und 6 ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz)

Wann ist es verpflichtend?:

Eine sicherheitstechnische Betreuung ist bereits ab einem Mitarbeiter Pflicht. 

Der Betreuungsaufwand richtet sich nach Art und Umfang der vorliegenden Gefährdungen und wird festgelegt in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1.

Die Verpflichtung zur Bestellung einer Brandschutzbeauftragten ist nicht in allen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in bestimmten Fällen erforderlich sein.

Grundlage: Es gibt keine direkte gesetzliche Verpflichtung für jedes Unternehmen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Allerdings wird die Notwendigkeit oft durch Bauordnungen festgelegt.

Wann ist es verpflichtend?:

In Gebäuden mit besonderer Brandgefährdung (z. B. Industriebetriebe, Hochhäuser, öffentliche Gebäude) kann ein Brandschutzbeauftragter durch die Behörden oder Versicherer gefordert werden. Auch die Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörigen technischen Regeln (ASR A2.2) sehen vor, dass in bestimmten Arbeitsstätten, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich ist.

Leistungen von ASCOSERV

Dies ist ein Auszug der Leistungen. Lernen Sie ASCOSERV in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.